Rettungsgasse

Rettungsgasse bilden:

  • Bei stehendem, aber auch bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet werden!
  • Diese wird zwischen der äußerst linken und der rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet.
  • Hierfür müssen Fahrzeuge, welche sich auf der linken Spur befinden auf den linken Fahrbahnrand ausweichen und Fahrzeuge, welche sich auf der mittleren und/oder rechten Spur aufhalten auf den rechten Fahrbahnrand ausweichen.
  • Halten Sie auch im Stau ausreichend Abstand zum Vorderfahrzeug und bleiben Sie parallel zur Fahrbahn stehen, damit Sie nicht mit Heck oder Front in die Rettungsgasse ragen.

 

 

Wichtig:

  • Die Rettungsgasse ist offen zu halten, da meist mehrere Fahrzeuge der Hilfsorganisationen in unterschiedlichen Zeitabständen diese durchfahren müssen. Zudem wird diese auch von den Abschleppfahrzeugen benötigt, damit auch diese schnell zur Unfallstelle gelangen können.
  • Die Rettungsgasse darf auf keinen Fall befahren oder missbraucht werden, um schneller durch den Stau zu kommen.
  • Ebenfalls darf auf Autobahnen nicht gewendet werden! Das gilt ausnahmslos auch während eines Staus.
  • Bleiben Sie während des Staus in der Nähe bzw. in Ihrem Fahrzeug, damit Sie beim Auflösen des Staus nicht erst Ihr Fahrzeug aufsuchen müssen und somit den nachfolgenden Verkehr und der Auflösung des Staus behindern.
  • Die Rettungsgasse darf erst wieder geschlossen werden, wenn der Verkehr reibungslos fließt.